Im Rahmen der Krankenpflege bei dem Patienten zu Hause, nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V), gehört die Grundpflege zu einem Paket aus Leistungen, das Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gewährleistet. Die Leistung der Grundpflege für pflegebedürftige Personen durch die Pflegeversicherung schließt Leistungen ein wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Wir helfen den pflegebedürftigen Menschen bei ihren Grundverrichtungen. Generell sollen Eigenständigkeit und Kommunikation des Patienten gefördert werden. Auch diese Ziele versuchen wir in der ambulanten Intensivpflege umzusetzen.
Leistungen der Intensivpflegedienst HCS Stanic nach SGB XI im Bereich der Grundpflege:
Im Bereich der Körperpflege:
- Ganz- und Teilkörperwaschen des Patienten im Bett oder nach Möglichkeit auch am Waschbecken
- Gesichtspflege und Hautpflege
- Mund-, Zahn- und Zahnprothesenpflege
- Haarpflege und Nagelpflege
- An- und Auskleiden des Patienten
Im Bereich der Ernährung:
- Zubereiten von Mahlzeiten
Im Bereich der Mobilisation:
- Transfer, aktives und passives Bewegungstraining
- Mobilisation, Lagerung
- Hilfe bei Ausscheidungen (Harnlassen, Stuhlgang)
Förderung der Eigenständigkeit
Generell sollte es immer das Ziel der Grundpflege sein, die pflegebedürftige Person dabei zu unterstützen, so gut wie möglich die Dinge alleine zu schaffen: Essen, trinken, sich an- oder ausziehen oder alleine auf die Toilette gehen. Auch im Bereich er Intensivpflege ist es unsere Ziel, den Patienten soweit wie möglich darin zu unterstützen, sich eine gewissen Eigenständigkeit und Würde zu bewahren. Wir fördern unsere Patienten darin, so viel wie möglich selbst zu schaffen.